Diese Regelung gilt für Dienstleistungen, die entweder digital erbracht werden – z. B. die Freischaltung von Schulungsvideos, die digitale Durchführung von Abstinenzüberprüfungsverfahren, die digitalen Schulungssitzungen – oder unmittelbar vor Ort in unseren Räumlichkeiten – z. B. die Durchführung von Abstinenzüberprüfungsverfahren oder Beratungsgesprächen. Sie gilt ebenso für digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. In Einzelfällen kann auch eine physische Ware (z. B. ein Lehrbuch) Bestandteil des Vertrags sein.







